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Wirecard-Skandal - Handlungsempfehlungen für Wirecard-AktionärInnen,

um den Schaden zu minimieren

Grundsätzlich gibt es zwei Wege, die verfolgt werden sollten, um den durch den Wirecard-Skandal erlittenen Schaden zu minimieren. Zum einen sollte man seine Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden und zum anderen, sofern noch nicht geschehen, noch in diesem Jahr verjährungshemmende Maßnahmen gegen das beratende oder vermittelnde Institut oder gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („EY“) einleiten.

Anmeldung im Insolvenzverfahren

Aktueller Verfahrensstand im Insolvenzverfahren der Wirecard AG

Der Prüfungstermin wurde auf den 19. Oktober 2023 verschoben und bisher wurden nur wenige Forderungen von Gläubigern (u.a. Banken) durch den Insolvenzverwalter festgestellt.

Rechtliche Herausforderungen im Insolvenzverfahren der Wirecard AG für die AktionärInnen

Problematisch für die Wirecard-AktionärInnen ist in diesem Zusammenhang das Urteil des Landgerichts München I vom 23. November 2022. Es urteilte, dass eine Feststellung der Forderungen der AktionärInnen zur Insolvenztabelle derzeit nicht möglich sei. Dies steht im Widerspruch zu anderslautenden Urteilen des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte bereits in den Jahren 2006 und 2022 die Auffassung vertreten, dass derartige Schadensersatzansprüche nicht nachrangig zu behandeln seien.

Warum in dem Urteil des LG München I (Urteil vom 23.11.2022, Az. 29 O 7754/219) anders entschieden wurde, ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar. In den Urteilen des BGH ging es um Genussrechte. Das Landgericht München I behandelt die Wirecard-Aktien anders als Genussrechte. Die Argumentation des Gerichts ist jedoch nicht überzeugend, so dass davon auszugehen ist, dass die Klägerseite in der nächsten Instanz Erfolg haben wird.

Das Landgericht München I argumentiert unter anderem damit, dass die kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzansprüche an die Aktionärsstellung anknüpfen und daher die insolvenzrechtliche Qualifikation des Finanzinstruments selbst teilen müssen. D.h. die AktionärInnen sind in der Insolvenz nachrangig zu behandeln. Diese Argumentation verkennt zum einen das Risiko des zu teuren Erwerbs der Aktie und dass dieses Risiko in diesem Fall vom allgemeinen Residualrisiko des Aktionärs zu trennen ist. Das Gericht bezeichnet diese Trennung als künstlich. Dabei verkennt das Gericht meines Erachtens, dass diese Aufspaltung vom Gesetzgeber gerade gewollt ist. Der Gesetzgeber hat mit der Einlagenrückgewährregelung im Aktiengesetz den Kapitalerhaltungsschutz bezweckt. Daneben gibt es aber auch kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche. Diese Regelungen stehen nebeneinander und verfolgen unterschiedliche Ziele. Wenn das Gericht dies in seiner Beurteilung nicht berücksichtigt, verkennt es ein wesentliches Recht der geschädigten AktionärInnen.

Darüber hinaus steht die Entscheidung des LG München I auch nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Hirmann. In dieser Entscheidung hat der EuGH ausgeführt, dass die Kapitalerhaltung nach §§ 57, 62 AktG der Geltendmachung von kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzansprüchen gerade nicht entgegenstehen kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Aus meiner Sicht bestehen gute Chancen, dass die Entscheidung des LG München I in der nächsten Instanz keinen Bestand haben wird. Ich empfehle daher, die Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden.

Häufig gestellte Fragen

Muss die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren durch einen Rechtsanwalt erfolgen?

Grundsätzlich nicht. Sie können die Anmeldung auch selbst vornehmen.Allerdings ist die Anmeldung zu begründen, was, wie sich aus den obigen Ausführungen zu den rechtlichen Herausforderungen im Insolvenzverfahren ergibt, etwas aufwändiger ist. Zu beachten ist auch, dass eine verjährungshemmende Wirkung der Anmeldung nur bei ausreichender Begründung eintritt, so dass auch dies für die Anmeldung durch einen Rechtsanwalt spricht.

Lohnt es sich, Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden?

Auch wenn eine genaue Bezifferung schwierig ist, wird derzeit eine Quote der Befriedigung von Schadensersatzansprüchen im zweistelligen Prozentbereich diskutiert.

Bis wann kann ich meine Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden?

Der Prüfungstermin findet am 19. Oktober 2023 statt. Bis dahin können noch Forderungen angemeldet werden.

Schadenersatzansprüche geltend machen

Zu diesem Thema habe ich einen Beitrag auf anwalt.de veröffentlicht, den Sie über den folgenden Link erreichen.

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Die Gründung eines gemeinnützigen Vereins macht Sinn, wenn Sie eine Organisation ins Leben rufen möchten, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgt und die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördert. Auf Grund der Finanzierungsherausforderungen stellt sich die Frage beim Verfolgen eines gemeinnützigen Zwecks wie man zugleich wirtschaftlich tätig sein kann. Der Beitrag nimmt die gGmbH und die gUG unter die Lupe.
Wie gründe ich eine GmbH?
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Die Gründung einer Gesellschaft ist ein komplexer Prozess. Hier sind einige Schritte, die Sie bei der Gründung einer GmbH durchlaufen müssen:
BaFin stellt Fehler bei der Anlagebratung fest
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Die Pressemitteilung von BaFin vom 13.07.2023 enthält wichtige Informationen für Anlegerinnen und Anleger, die sich von Wertpapierdienstleistungsinstituten beraten lassen wollen.
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Greenwashing-Vorwürfe im Finanzbereich müssen mittlerweile von den betroffenen Instituten sehr ernst genommen werden. Dieser Artikel soll in aller Kürze darstellen. welche Punkte zu beachten sind, wenn Finanzinstitute mit Nachhaltigkeitsthemen werben.
Schaden minimieren bei geschlossenen Fonds
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Geschlossene Fonds bieten eine Möglichkeit Geld anzulegen, bei der Anleger ihr Geld in einen Fonds investieren, der normalerweise eine bestimmte Anlagestrategie verfolgt. Die geschlossenen Fonds haben im Gegensatz zu offenen Fonds eine begrenzte Laufzeit und können grundsätzlich nicht während dieser Laufzeit gekündigt werden (zu meinem Artikel über die Kündigungsmöglichkeiten bei einem geschlossenen Fonds gelangen Sie über folgenden Link .) Dies bedeutet, dass Investoren ihr Geld für einen bestimmten Zeitraum investieren und es erst am Ende des Zeitraums wieder zurückerhalten. Geschlossene Fonds wurden oft für Investitionen in Sachwerte wie Immobilien, Schiffe oder erneuerbare Energien genutzt. Die Idee dahinter ist, dass diese Anlageformen langfristig stabile Erträge generieren sollen und somit eine attraktive Rendite für die Anleger bieten sollen. Zudem können geschlossene Fonds auch steuerliche Vorteile bieten, da sie oft als Sondervermögen gelten und somit von der Abgeltungssteuer ausgenommen sind. Risiken Jedoch bestehen viele Gefahren bei geschlossenen Fonds. Da das investierte Kapital für einen bestimmten Zeitraum gebunden ist, besteht das Risiko, dass sich die Anlage nicht wie erwartet entwickelt und die Rendite geringer ausfällt als erwartet. Falls ein Fonds schlecht abschneidet, können die Ausschüttungen reduziert, gestrichen oder zurückgefordert werden. In der Regel haben Anleger bei einer Pleite einen vollständigen Verlust, da sie als Mitunternehmer für Verluste bis zur Höhe ihrer Einlage haften. Zudem haben in der Regel die Anleger keine Möglichkeit, vor Ablauf der Laufzeit zu kündigen. (Zum Artikel über die Möglichkeiten der Kündigung bei einem geschlossenen Fonds klicken Sie auf den folgenden Link ). Schadensersatzansprüche Oftmals wurden die Investoren während der Beratung oder Vermittlung nicht über die Gefahren informiert, weshalb in der Regel Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, um den Schaden der Investoren zu minimieren. Es ist weiterhin auch möglich, auch gegen die Gründungskommanditisten Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Kündigungsmöglichkeiten Viele Fonds haben eine Struktur, die es den Investoren ermöglicht, über viele Jahre zusätzlich zu einer ersten Investition monatlich Beträge in beträchtlicher Höhe zu investieren. An diesem Punkt stellt sich die Frage, wie die Investoren aus einer solchen jahrzehntelangen Verpflichtung herauskommen, insbesondere wenn der Fonds offensichtlich in Schieflage geraten ist. Über den folgenden Link können Sie zu meinem Artikel über die Möglichkeiten der Kündigung bei einem geschlossenen Fonds gelangen.
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