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Welche Rechtsform bei der Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken?


Die Wahl der Rechtsform für eine Organisation, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei wird ganz grob wie folgt zwischen gemeinnützigen Vereinen, Stiftungen und GmbHs unterschieden: 
Verein: Ein Verein kann mit mindestens sieben Mitgliedern gegründet werden und ermöglicht eine flexible Gestaltung und Machtverteilung mit vielen Mitgliedern. 
GmbH: Eine GmbH bietet eine Risikobegrenzung auf das Stammkapital, eine einfache Steuerung und klare Rollenverteilung bei flexibler Gestaltung der Führung.
Stiftung: Eine Stiftung entspricht in etwa einem “Verein ohne Mitglieder”. Sie erfordert in der Regel ein höheres Mindestkapital, bietet jedoch einen guten Ruf, geringe Publizität und eine Orientierung am Stifterwillen. 

Es gibt Vor- und Nachteile für jede Rechtsform. Der gemeinnützige Verein ist beispielsweise nicht für Wirtschaftsbetriebe geeignet und kann eine Vorstandshaftung mit sich bringen. Daher erlangen die gemeinnützige GmbH und die gemeinnützige UG immer mehr an Beliebtheit, wenn der Fokus auf die Wirtschaftlichkeit und oder auf die flexiblere Gestaltung in der Führung liegt. 

Eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) bietet eine rechtliche Alternative für gemeinnützige Vereine, die ihre wirtschaftlichen Aktivitäten ausgliedern oder neu gründen möchten. Hier sind einige Gründe, warum gemeinnützige Vereine gemeinnützige GmbHs gründen:

• Kombination von Unternehmertum und Gemeinwohl: In einer gemeinnützigen GmbH können “Social Entrepreneurs” zielstrebiges Unternehmertum und gemeinnütziges Engagement sinnvoll kombinieren und dabei Steuern sparen.
• Steuerliche Vorteile: Eine gemeinnützige GmbH ist von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftssteuer und Solidaritätszuschlag befreit.
• Umsatzsteuerbefreiung: Im ideellen Bereich ist die gemeinnützige GmbH oft umsatzsteuerbefreit oder es gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.
• Wirtschaftsorientierte Rechtsform: Die gemeinnützige GmbH bietet sich vor allem für Vereine an, die eine Umwandlung in eine moderne, eher wirtschaftsorientierte Rechtsform anstreben.
• Gemeinnützigkeit erkennbar: Die gemeinnützige GmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, was für Verbraucher und Geschäftspartner sofort erkennbar ist.

Auch die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) stellt eine rechtliche Alternative für gemeinnützige Vereine. Hier sind einige Vorteile einer gemeinnützigen UG:

• Haftungsbeschränkung: Die Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft begrenzt.
• Gemeinnützigkeit erkennbar: Der gemeinnützige Zweck des Unternehmens ist für Verbraucher und Geschäftspartner sofort an der Bezeichnung erkennbar.
• Steuerliche Vorteile: Eine gemeinnützige UG ist von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag befreit.
• Spendenbescheinigungen: Eine gemeinnützige UG kann Spenden annehmen und Spendenbescheinigungen ausstellen, die beim Spender steuerlich als Sonderausgaben abgezogen werden dürfen.
• Wirtschaftsorientierte Rechtsform: Die gemeinnützige UG bietet sich vor allem für Gründer mit wenig Stammkapital an, die eine Kapitalgesellschaft gründen und nicht auf die Haftungsbeschränkung verzichten wollen.

Hier sind einige der Nachteile einer gemeinnützigen UG:
• Kapitalbedarf: Eine gemeinnützige UG erfordert ein Mindeststammkapital von 1 Euro, aber es ist ratsam, ausreichendes Kapital bereitzustellen, um die Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten.
• Haftungsbeschränkung: Obwohl die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist, können Geschäftsführer und Gesellschafter unter bestimmten Umständen persönlich haftbar gemacht werden.
• Begrenzte Gewinnausschüttung: Eine gemeinnützige UG darf keine Gewinne an ihre Gesellschafter ausschütten, sondern muss sie für gemeinnützige Zwecke verwenden.
• Rücklagenbildung: auch die gemeinnützige UG muss eine Rücklage bilden. Die UG muss 25 % des Jahresgewinns als Rücklage verwenden, bis das Stammkapital auf mindestens 25.000 Euro erhöht wurde. Sobald das Stammkapital erreicht ist, kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden.
• Gemeinnützigkeitsanforderungen: Eine gemeinnützige UG muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um ihre Gemeinnützigkeit zu erhalten und aufrechtzuerhalten. Dies kann zusätzliche Verwaltungskosten und -pflichten mit sich bringen.
• Eingeschränkte Geschäftstätigkeit: Eine gemeinnützige UG darf nur wirtschaftliche Aktivitäten ausüben, die mit ihrem gemeinnützigen Zweck vereinbar sind.

Siehe dazu auch meinen Artikel auf anwalt.de.

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