Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht habe ich eine breite Palette an Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die sich auf die rechtlichen Belange von Unternehmen in den Bereichen Handelsrecht und Gesellschaftsrecht konzentrieren.
Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht habe ich eine breite Palette an Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die sich auf die rechtlichen Belange von Unternehmen in den Bereichen Handelsrecht und Gesellschaftsrecht konzentrieren.
Hier sind einige Beispiele meiner Tätigkeit:
Einführung eines Compliance-Systems
Handelsregistereintragungen
Haftung von Geschäftsführern und Vorständen
Unternehmensgründungen
Umstrukturierung, Übernahme und Erweiterung von Unternehmen
Änderung von Gesellschafterverträgen nach HGB und BGB
… und vieles mehr
Ich unterstütze Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens, indem ich Sie zu den verschiedenen Rechtsformen berate und Ihnen bei der Erstellung der erforderlichen Gründungsdokumente, wie zum Beispiel Gesellschaftsverträgen oder Satzungen, helfe. Ich sorge dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden, und begleite den Prozess der Unternehmensgründung.
Ist für die Unternehmensgründung eine notarielle Beurkundung von Verträgen und Satzungen erforderlich, empfehle ich Ihnen gern eine passende Kanzlei für die Beurkundung der Dokumente, die ich für Sie ausgearbeitet habe, und begleite Sie bis zur abgeschlossenen Handelsregistereintragung.
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Änderungen an den Gesellschaftsverträgen vornehmen möchten, stehe ich Ihnen zur Seite. Das kann beispielsweise die Aufnahme neuer Gesellschafter, die Umstrukturierung von Beteiligungsverhältnissen oder die Anpassung von Unternehmenszielen umfassen. Ich prüfe die Möglichkeiten solcher Änderungen im Rahmen des geltenden Gesellschaftsrechts und beziehe auch das aktuelle Handelsrecht in den Vorgang ein. Anschließend unterstütze ich Sie bei der Umsetzung und formuliere entsprechende Verträge und Satzungsänderungen.
Die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und interner Richtlinien ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um in der öffentlichen Wahrnehmung Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit zu vermitteln sowie rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Ich helfe Ihrem Unternehmen dabei, ein effektives Compliance-System einzuführen, das sicherstellt, dass alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen für das operative Geschäft Beachtung finden. Dazu gehört beispielsweise die Entwicklung von Compliance-Richtlinien und Schulungsinhalten für die Mitarbeitenden sowie die Überwachung und Einhaltung der Vorschriften des Gesellschafts- und Handelsrechts in Bezug auf in- und externe Vorgänge.
In Zeiten des Wandels oder bei strategischen Entscheidungen leiste ich Unternehmen auch bei Umstrukturierungsmaßnahmen Hilfestellung. Das kann die Umwandlung einer Gesellschaftsform, den Zusammenschluss von Unternehmensteilen oder die Neuausrichtung des gesamten Geschäftsbetriebs betreffen. Ich informiere meine Mandanten über sämtliche handelsrechtliche und steuerliche Aspekte solcher Umstrukturierungen und begleite den gesamten Prozess. Bei Fusionen, Übernahmen und anderen Formen des Unternehmenswachstums prüfe ich die Planung, um mögliche Rechtsrisiken und Haftungsfragen aufzudecken.
Das Handels- und Gesellschaftsrecht regelt auch die Haftung von Geschäftsführern und Vorständen. Ich berate Sie perspektivisch in Bezug auf Ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten und bin Ihre kompetente Ansprechpartnerin bei der Vermeidung von Haftungsrisiken. Im Falle von Streitigkeiten oder Schadensersatzansprüchen vertrete ich Sie deutschlandweit vor Gericht.
Sie haben Fragen oder benötigen kompetente Beratung?
So erreichen Sie mich:
Kandlerstraße 10
73728 Esslingen
Telefon:
0711 50074213
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