1. Planung und Vorbereitung:
Bevor Sie mit der Gründung beginnen, sollten Sie die grundsätzlichen Fragen in der Gründungsphase klären. Dazu gehören die Wahl des Gründerteams, die Festlegung des Stammkapitals, die Wahl des Geschäftsführers und die Erstellung des Gesellschaftsvertrags oder Musterprotokolls.
2. Firmenname und Unternehmensgegenstand:
Der Name Ihrer Gesellschaft sollte wohl überlegt sein, denn mit ihm tritt das frisch gebackene Unternehmen nach außen auf. Für eine zulässige Firmierung müssen die formalen Kriterien erfüllt werden, damit die Gründung jeweils das grüne Licht vom Notar und dem zuständigen Amtsgericht erhält.
Zusätzlich müssen Sie einen Unternehmensgegenstand formulieren, der den Tätigkeitsbereich der neuen GmbH definiert.
3. Stammkapital festlegen:
Das Stammkapital ist das Eigenkapital, das von den Gesellschaftern in das Unternehmen eingebracht wird. Bei einer GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro.
4. Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag vorbereiten:
Der Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag zwischen den Gesellschaftern einer GmbH und regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander sowie gegenüber der GmbH.
5. GmbH beim Notar beurkunden:
Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags oder Musterprotokolls erfolgt beim Notar.
6. Geschäftskonto eröffnen:
Nach der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags oder Musterprotokolls muss ein Geschäftskonto eröffnet werden.
7. Veröffentlichung des Handelsregistereintrags:
Nach der Eintragung ins Handelsregister wird die GmbH rechtsfähig. Nach den gesetzlichen Vorgaben hat eine GmbH-Anmeldung die folgenden Angaben zu enthalten:
• Name der Gesellschaft (Firmierung)
• Gegenstand der Gesellschaft
• Sitz
• Gesellschafter
• Beteiligungsverhältnisse (Höhe, Aufbringung und Verteilung des Stammkapitals)
• Geschäftsführung
8. Gewerbe anmelden:
Die Anmeldung des Gewerbes erfolgt bei der zuständigen Behörde.
9. Steuerliche Erfassung der GmbH:
Die steuerliche Erfassung erfolgt beim Finanzamt.
10. GmbH-Betrieb starten:
Nach Abschluss aller Formalitäten kann der Betrieb nun endlich aufgenommen werden.
Nach der Gründung einer GmbH gibt es einige Dinge zu beachten. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie berücksichtigen sollten:
Rechte und Pflichten der Gesellschafter:
Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sind im Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll festgelegt. Die Gesellschafter haben das Recht, an der Geschäftsführung teilzunehmen und können auch einen Geschäftsführer bestellen oder abberufen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, in die Geschäftsführung einzugreifen, es sei denn, dies ist im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vorgesehen. Die Gesellschafter haben auch das Recht auf eine Gewinnbeteiligung und können bei Bedarf eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen.
Rechte und Pflichten der Geschäftsführer:
Die Geschäftsführer haben die Aufgabe, das Unternehmen zu leiten und zu vertreten. Sie sind für die Umsetzung der Unternehmensziele verantwortlich und müssen dabei die Interessen der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter berücksichtigen. Die Rechte und Pflichten der Geschäftsführer sind im Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll festgelegt. Sie müssen sich an die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes halten und haben eine Sorgfaltspflicht gegenüber der Gesellschaft. Über folgenden Link gelnangen Sie zu meinem Artikel "
Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft: Welche Gesellschaftsform für meine Unternehmensgründung?".